Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 63-IV-12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45176
VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 63-IV-12 (https://dejure.org/2013,45176)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21.03.2013 - 63-IV-12 (https://dejure.org/2013,45176)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21. März 2013 - 63-IV-12 (https://dejure.org/2013,45176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,45176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Bayern, 20.11.1998 - 20-VI-98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 63-IV-12
    Es hat damit dem herrschenden Normverständnis entsprochen, wonach für eine Nichtannahme der Berufung nach § 313 Abs. 2 StPO für jeden Sachkundigen anhand der Urteilsgründe und einer eventuell vorliegenden Berufungsbegründung sowie des Protokolls der Hauptverhandlung erster Instanz ohne längere Prüfung erkennbar sein muss, dass das Urteil sachlichrechtlich nicht zu beanstanden ist und keine Verfahrensfehler vorliegen, die eine Revision begründen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 1996, NJW 1996, 2785 [2786]; BayVerfGH, Beschluss vom 20. November 1998 - Vf. 20-VI-98; BerlVerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 114/05; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 313 Rn. 9).
  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 9-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 63-IV-12
    Hat der Gesetzgeber jedoch mehrere Instanzen geschaffen, darf der Zugang zu ihnen nicht durch die Art und Weise der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Verfahrensvorschriften in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender und damit objektiv willkürlicher Weise erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2010, NVwZ 2010, 1482 [1483]).
  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 63-IV-12
    Hat der Gesetzgeber jedoch mehrere Instanzen geschaffen, darf der Zugang zu ihnen nicht durch die Art und Weise der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Verfahrensvorschriften in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender und damit objektiv willkürlicher Weise erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2010, NVwZ 2010, 1482 [1483]).
  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 100-IV-10

    Anforderungen an die Schriftlichkeit einer Vb; strafrechtliche Verurteilung wegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 63-IV-12
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken willkürlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 100-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1996, BVerfGE 95, 96 [127]).
  • VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 68-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 63-IV-12
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken willkürlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 100-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1996, BVerfGE 95, 96 [127]).
  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RVs 59/12

    Beweiswürdigung; Indizienbeweis; Sachrüge

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 63-IV-12
    Ein solcher sachlich-rechtlicher Fehler liegt dann vor, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 27. März 2003, NStZ-RR 2003, 206 [207]; OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 2012, NZV 2012, 600 [601]).
  • BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zurückweisung einer Berufung in

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 63-IV-12
    Es hat damit dem herrschenden Normverständnis entsprochen, wonach für eine Nichtannahme der Berufung nach § 313 Abs. 2 StPO für jeden Sachkundigen anhand der Urteilsgründe und einer eventuell vorliegenden Berufungsbegründung sowie des Protokolls der Hauptverhandlung erster Instanz ohne längere Prüfung erkennbar sein muss, dass das Urteil sachlichrechtlich nicht zu beanstanden ist und keine Verfahrensfehler vorliegen, die eine Revision begründen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 1996, NJW 1996, 2785 [2786]; BayVerfGH, Beschluss vom 20. November 1998 - Vf. 20-VI-98; BerlVerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 114/05; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 313 Rn. 9).
  • BGH, 27.03.2003 - 1 StR 524/02

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; erschöpfende; Aussage gegen Aussage;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 63-IV-12
    Ein solcher sachlich-rechtlicher Fehler liegt dann vor, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 27. März 2003, NStZ-RR 2003, 206 [207]; OLG Hamm, Beschluss vom 23. August 2012, NZV 2012, 600 [601]).
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 63-IV-12
    Soweit der Beschwerdeführer hiergegen sinngemäß einwendet, das Amtsgericht habe hinsichtlich des Betrugsvorsatzes keine erschöpfende Beweiswürdigung gemäß § 261 StPO vorgenommen, weil das Gericht in seine Überlegungen Umstände nicht einbezogen habe, die die Entscheidung zu seinen Gunsten zu beeinflussen geeignet gewesen seien (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2004, NStZ-RR 2004, 238 [239]; Schoreit in: Hannich, Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl., § 261 Rn. 49 f.), führt dies nicht zu einer anderen Beurteilung.
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 63-IV-12
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Gedanken willkürlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 100-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1996, BVerfGE 95, 96 [127]).
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 91-IV-14
    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 68-IV-10; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 100-IV-10; Beschluss vom 21. März 2013 - Vf. 63-IV-12; vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1996, BVerfGE 95, 96 [127]).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 50-IV-13
    Hat der Gesetzgeber jedoch mehrere Instanzen geschaffen, darf der Zugang zu ihnen nicht durch die Art und Weise der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Verfahrensvorschriften in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender und damit objektiv willkürlicher Weise erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2013 - Vf. 63-IV-12; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2010, NVwZ 2010, 1482 [1483]).
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 69-IV-15
    Im Übrigen müsste der Beschwerdeführer sowohl für einen Verstoß gegen den gesetzlichen Richter als auch für eine Verweigerung effektiven Rechtsschutzes vortragen, warum die prozessuale Vorgehensweise des Landgerichtes durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigen ist und damit objektiv willkürlich erscheint (vgl. etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 15-IV-13 [HS]/Vf. 16-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 21. März 2013 - Vf. 63-IV-12; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 132-IV-20
    Die Gestaltung des Strafverfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des Straf- und Strafprozessrechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind allein Sache der dafür zuständigen Strafgerichte und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof grundsätzlich entzogen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 37-IV-20; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 91-IV-14; Beschluss vom 21. März 2013 - Vf. 63-IV-12; st. Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht